Neuigkeiten der Gemeinde Löhningen

Interkantonales Labor - Neophyten allgemein

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese nicht bei uns vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Ziepflanzen oder durch unabsichtliche Einschleppung in die Schweiz. Bei einem kleinen Teil dieser Pflanzen handelt es sich um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs und der Bildung von dichten Beständen auf. Durch die Verbreitung von invasiven Neophyten wird die einheimische Artenvielfalt gefährdet. Gewisse Pflanzen verursachen zudem gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft.

Um der weiteren Ausbreitung invasiver Neophyten entgegenzuwirken, sind wir auf die Hilfe der Bevölkerung angewiesen. Denn die Bekämpfung invasiver Neophyten in Privatgärten trägt wesentlich zur Eindämmung der Berbreitung bei. Wichtig ist zudem, dass die entfernten Pflanzen richtig entsorft werden. Fortpflanzungsfähige Pflanzenteile wie Blüten, Früchte und Wurzeln sind im Schwarzabfall zu entsorgen. Übrige Pflanzenteile können der Grünabfurht zugeführt werden.

Generell ist zu beachten, dass der Verzicht auf Neophyten bei der Bepflanzung die beste Prävention gegen die Ausbreitung von invasiven Neophyten in der freien Natur ist. Viele invasive Pflanzen können durch einheimische Arten mit ähnlichen Eigenschaften ersetzt werden. Falls Sie ihre als invasiv gelisteten Pflanzen nicht entfernen möchten, können Sie die Ausbreitung verhindern, indem die Blütenstände nach dem Abblühen entfernt und im Schwarzabfall entsorgt werden.

Bekämpfungsangebot und Beratung für Privatpersonen

Der Kanton Schaffhausen möchte die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Pflanzen (invasive Neophyten) vorantreiben. Zu diesem Zweck soll einerseits ein kostenloses Beratungsangebot aufgebaut und andererseits kantonale Beiträge für Bekämpfungsaktionen gesprochen werden (Kostenübernahme bis zu 50 %). Kantonale Beiträge sind ab einer Bestandsfläche von 50 m2 möglich. Ein entsprchendes Gesuchsformular ist dem Interkantonalen Labor einzureichen. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage des IKL. 

Nachstehende Dokumente finden Sie auch im Online-Schalter - Temporäre Dokumente:

Konzept / Flyer

 

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