Waldfunktionsplan
Der Waldfunktionsplan ist in der Regel mindestens alle zwanzig Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Zuständig für den Erlass des Waldfunktionsplanes ist, gemäss Art. 24 Abs. 1 des Kantonalen Waldgesetzes, der Gemeinderat.
Zweck der Waldfunktionsplanung ist die Erfassung von öffentlichen Interessen, welche örtlich sehr unterschiedlich sind.
Bevor der Entwurf zur Vorprüfung an das Kant. Baudepartement gesandt wird, erfolgt ein öffentlicher Informationsabend über die Aktualisierung des Waldfunktionsplanes.
Meteor- und Kanalisationsleitungen
Der Gemeinderat hat im Budget 2025 für die Bestandsaufnahmen der Schmutzwasserleitungen südlich der Hauptstrasse ein Betrag von CHF 15'000 eingestellt. Nach Prüfung der verschiedenen Offerten werden die Arbeiten der Firma H. & G. Meyer AG aus Beringen vergeben.
Personelles
Karin Renner hat die Gemeindeverwaltung per Ende Mai verlassen. Als Nachfolgerin hat Nicole Martins die Aufgaben als Steuerkatasterführerin übernommen.
Wir wünschen Karin Renner beruflich und privat alles Gute und Nicole Martins wünschen wir einen guten Start in ihrem neuen Wirkungskreis.
Präsi-Treff - 25. Juni 2025 von 18.00 - 19.00 Uhr
Nehmen Sie die Möglichkeit wahr und teilen Sie mir Ihre Anliegen, Wünsche und Ideen persönlich mit.
2. Juni 2025, der Gemeindepräsident - Marcel Müller