Die am 9. Dezember 2015 von der Gemeindeversammlung angenommene totalrevidierte Polizeiverordnung wurde vom Finanzdepartement des Kantons Schaffhausen genehmigt.
Damit tritt auch das vom Gemeinderat neu erstellte Gebührenreglement für die Benützung von öffentlichem Grund in Kraft. Beide Reglemente werden in die Gesetzessammlung der Gemeinde aufgenommen, vier Wochen im Schaukasten ausgehängt und auf der Homepage veröffentlicht. In diesem Zusammenhang ruft der Gemeinderat auf, dass auf öffentlichem Grund parkierte Fahrzeuge immer so abgestellt werden, dass Feuerwehr, Ambulanz aber auch der Winterdienst jederzeit problemlos durchkommen.