Der Gemeinderat hat aufgrund der Empfehlung des interkantonalen Labors IKL beschlossen, eine Voruntersuchung betreffend Kugelfang in die Wege zu leiten.
Schiessanlagen müssen bis Ende 2020 mit einem künstlichen Kugelfang ausgerüstet oder stillgelegt sein, sonst wird sich der Bund nicht an den Sanierungskosten beteiligen. Die Voruntersuchung wird die Firma Dr. von Moos AG durchführen.