Das IKL (Interkantonale Labor) informiert betreffend Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser:
Bereits im letzten Sommer beschäftigte die Schweiz ein Abbauprodukt des Pilzbekämpfungsmittels Chlorothalonil, die sogenannte Chlorothalonil-sulfonsäure (R417888). Nun hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Dezember 2019 neu alle Abbauprodukte von Chlorothalonil als relevant beurteilt. Das bedeutet, dass der Höchstwert von 0.1 µg/L seither für alle Abbauprodukte gilt.
Unsere ersten Messungen weisen darauf hin, dass im Kanton Schaffhausen für eines dieser Abbauprodukte, nämlich R471811, dieser Höchstwert an vielen Orten überschritten wird.
Eine Höchstwertüberschreitung ist nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr. Der Höchstwert von 0.1 µg/L ist in der Schweiz vorsorglich und insbesondere aus qualitativen Gründen sehr tief festgelegt worden. Das Trinkwasser kann auch bei einer Überschreitung weiterhin konsumiert werden. Trotzdem: langfristig streben wir qualitativ hochwertiges Trinkwasser an, das möglichst wenig mit Rückständen belastet ist. Auf Bundesebene ist der erste Schritt dafür mit dem Verbot des Wirkstoffes Chlorothalonil getan. Die Konzentrationen werden sinken, aber vermutlich langsam.
Das IKL wird in den nächsten Wochen die Gesamtsituation im Kanton Schaffhausen analysieren, d.h. Proben aller relevanten Trinkwasserressourcen untersuchen. Bei Überschreitungen werden wir mit den betroffenen Wasserversorgungen besprechen, ob weitere Massnahmen zur Reduktion der Rückstände möglich und sinnvoll sind. Zusammen mit den Gemeinden werden wir die Bevölkerung im Detail über die Situation informieren, sobald alle notwendigen Messdaten vorliegen.