Der Gemeinderat hat im Rahmen der Revision der Baulinienpläne über das gesamte Gemeindegebiet alle Baulinienpläne resp. die darin enthaltenen Baulinien auf ihre Notwendigkeit hin überprüft, bei Bedarf revidiert und zu einem neuen einheitlichen Plan zusammengefasst.
Öffentliche Auflage: 17. Juni bis 8. Juli 2022 auf der Gemeindekanzlei, Herrengasse 23, 8224 Löhningen
Die Prüfung erfolgte im Generellen unter folgenden Kriterien:
- Baulinien sind insbesondere dort notwendig, wo Raum für das öffentliche Interesse sichergestellt werden muss. Dies ist beispielsweise für die Sicherung des Raumbedarfs von Strassen, Trottoirs oder zur Gewährleistung von Sichtverhältnissen notwendig.
- Wo keine Baulinien bestehen, haben Bauten und Anlagen gemäss Art. 30 BauG gegenüber öffentlichem Grund einen Mindestabstand von 5,0 m, bei Rad- und Gehwegen 2,5 m Abstand zu halten.
- Im Dorfkern werden Gestaltungsbaulinien erlassen, welche die bestehende Bebauungsstruktur schützen.
Planungsbericht Revision Baulinienpläne